Hinweis nach Batteriegesetz & Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Hinweis nach Batteriegesetz
Als Händler von elektronischen und elektrischen Geräten mit eingebauten Batterien oder Akkus sind wir gesetzlich verpflichtet, unsere Kunden über die umweltgerechte Entsorgung von Altbatterien und Elektroaltgeräten zu informieren.
Im Zusammenhang mit dem Angebot und/oder der Abgabe von Batterien* an Endnutzer** im Versandhandel werden folgende Hinweise gegeben:
1.Batterien können nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in kommunalen Sammelstellen) oder im Handelsgeschäft unentgeltlich zurückgegeben werden; im Versandhandel ist Handelsgeschäft das Versandlager des Vertreibers, wobei unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt ist, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Derartige Altbatterien können Sie ausreichend frankiert an uns, "Techmeile24" Inh. Karsten Prange, Lindenstr. 45, 06385 Aken (Elbe), zurücksenden oder persönlich abgeben. (Hinweis: Die Rücksendekosten trägt der Absender).
2.Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
3.Die Zeichen auf Batterien bedeuten:

a) Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne besagt, dass die Altbatterie einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen ist.
b) Die Zeichen unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne bedeuten:
Hg = Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthalten
Cd = Batterien, die mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthalten
Pb = Batterien, die mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten
* „Batterien“ sind aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird.
** „Endnutzer“ ist derjenige, der Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzt und in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert.
Elektrorücknahme - Hinweise gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Fachgerechte und kostenlose Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Sie sind als Verbraucher verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräten getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Durch die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung wird gewährleistet, dass negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Bitte helfen Sie mit unsere Umwelt zu schützen.
Die betroffenen Geräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.

Icon Hausmüll-Entsorgungsverbot
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet,
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, wobei hier die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist.
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz: https://www.take-e-way.de/leistungen/elektrog3-2022-aenderungen/
Eine nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter das ElektroG fallen, finden Sie in der Anlage 1 zum ElektroG. Vorgenannte Artikel können Sie kostenlos an unserem Standort während der Öffnungszeiten oder in den regionalen Sammel- und Rücknahmestellen abgeben, welche Sie unter https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen finden. Ebenso ist eine Rückgabe bei einer Sammelstelle über das Netzwerk Take-e-Back möglich. Die passende Sammelstelle finden Sie unter https://www.take-e-back.de/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden. Das kompetente Team von Take-e-Back unterstützt Sie gern, wenn Sie eine individuelle Lösung für die Rückgabe von Altgeräten benötigen. Sie erreichen den Kundensupport per Mail an take-e-back@take-e-way.de oder telefonisch 040750687250.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich sind.
Ein Informationsblatt der Deutschen Umwelthilfe finden Sie hier. Außerdem finden Sie unter https://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/ weitere Informationen.
Entnahme- und Rückgabepflicht als Verbraucher
Das Batteriegesetz verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, ge- und verbrauchte Batterien und Akkus aller Art ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen, z.B. auf Wertstoffhöfen zu entsorgen. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist strikt untersagt. Dazu müssen Sie Altbatterien und Alt-Akkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei trennen.
Rückgabestellen
Sie können die Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde und überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus verkauft werden.
Entsorgung ist kostenfrei
Die Entsorgung ist für Sie kostenfrei, auch an Verkaufsstellen, wo Sie die Batterien und Akkus nicht gekauft haben.
